Energieausweis

Energieausweis

Energieausweiserstellung für Neubau, Sanierung und Bestand bei Verkauf und Vermietung

  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Betriebs- und Bürogebäude
  • Gaststätten und Hotels
  • Öffentliche Gebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Sonstige Nicht-Wohngebäude

Die Berechnung und Erstellung erfolgt nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung und Bautechnikverordnung, sowie den Richtlinien der Wohnbauförderung, sowie den gültigen OIB Richtlinien.