Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftzuführung - für Ihre Sicherheit !
Im Zuge der Überprüfung der Gasanlage (gemäß NÖ Gassicherheitsgesetz) wird auch der Nachweis über ausreichende Verbrennungsluft gefordert.
Ihr Gasnetzbetreiber (z.Bsp.EVN) fordert Sie dazu per Brief auf.
Rufen Sie bei uns unter 02165 52008 (Mo-Fr von 8 bis 12 Uhr) zur Terminvereinbarung an !